Spanisch als Fremdsprache

 

Schülern, die in unsere Schule mit wenigen oder keinen Spanischkenntnissen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 eintreten, wird für den Erwerb der Landessprache eine Integrationsphase von bis zu 4 Jahren zugestanden.
Schüler, die in den Jahrgangsstufen 10 bzw. 11 eintreten, richten sich nach der gültigen Reifeprüfungsordnung.
Hier zunächst ein kleiner Überblick für Schüler, die in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 eintreten:
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Eintritt in die DSV ohne Vorkenntnisse
  • Integrationsphase I (1. und 2. Jahr an der DSV)
– Status „SpaF“, Sonderbedingungen
– keine Notengebung im Fach Spanisch und spanischspr. Fächern
  • Integrationsphase II (3. und 4. Jahr an der DSV)
– Status „SpaF“, Sonderbedingungen
– Notengebung im Fach Spanisch und spanischspr. Fächern
  => versetzungsrelevant
– Ab dem 5. Schuljahr an der DSV
  • Regulärer Unterricht
– Status „DaM“ oder „DaF“, keine Sonderbedingungen
– Notengebung im Fach Spanisch und spanischspr. Fächern
=> versetzungsrelevant
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Die Anforderungen richten sich nach einem Abkommen, das auf der Basis des Europäischen Referenzrahmens (im Fall Spanisch konkretisiert durch das „Instituto Cervantes“) für das Erlernen einer Fremdsprache (in diesem Fall Spanisch als Fremdsprache „SpaF„) zwischen den Deutschen Schulen in Spanien getroffen wurde.
Demnach gelten folgende Zuordnungen:
– Anfängerniveau: A1 und A2
– Mittelstuffenniveau: B1 und B2
– Fortgeschrittenenniveau: C1 und C2
Für jedes Niveau sind die verschiedenen Kompetenzen (Hörverstehen, Leseverstehen, Interaktion, mündliche und schriftliche Textproduktion) beschrieben und definiert.
Der Integrationsprozess läuft über 4 Jahre.
  • In den ersten beiden Jahren (Integrationspahse I) betreuen die Spanischlehrer jedes Kind individuell (in Bezug auf Übungen, Lerninhalte und Lernfortschritte), sie können aber den Unterricht nicht an diesen Schülern ausrichten. Aus diesem Grund liegt während dieser ersten beiden Jahre die Verantwortung für den Spanischerwerb ihrer Kinder bei den Eltern. Die Schule kooperiert eng mit einer nahegelegenen Sprachenschule, die sich auf die Bedürfnisse unserer Schüler spezialisiert hat. Es steht den Eltern jedoch offen, diese Schule in Anspruch zu nehmen oder auf eigenem Weg einen Privatlehrer zu finden. Die Fachschaft Spanisch stellt die notwendigen Informationen bzw. Materialien zur Verfügung.
Während dieser Zeit erhalten die Schüler keine Note.
  • In den beiden darauf folgenden Jahren (Integrationsphase II) gelten für die Schüler weiterhin gesonderte Bedingungen (in Bezug auf Anforderungen, Aufgaben und Bewertung), doch im Gegensatz zu den beiden ersten Jahren erhalten sie nun eine Note im Fach Spanisch und in spanischspr. Fächern. Diese Noten sind versetzungsrelevant.
Nach Ablauf des vierjährigen Integrationsprozesses werden die Leistungen der Schüler nach den gleichen Maßstäben wie die der anderen Schüler der Klasse bemessen (regulärer Unterricht).
Dies bedeutet, dass sie entweder als DaM (Deutsch als Muttersprache) oder als DaF (Deutsch als Fremdsprache) geführt werden.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Directora Técnica.